Zahlen an den Fiskus – Die Steuererklärung

7 Juni 2021
 Kategorien: Steuerberater, Blog

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Meistens jährlich muss sie von fast jedem erstellt und fristgerecht beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Rede ist von der Steuererklärung. Aber was ist eine solche Erklärung überhaupt und warum ist diese notwendig? Fast jede natürliche sowie juristische Person muss die Finanzbehörden in regelmäßigen Zeitabständen über finanzielle Tatsachen und Zahlen informieren, damit diese die individuellen Besteuerungsgrundlagen feststellen kann, um somit eine Steuer festsetzen zu können.

Doch Steuer ist nicht gleich Steuer. Verschiedenste Gesetzgebungen in Bezug auf das Steuerrecht regeln, welche Steuern individuell in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person zu entrichten sind. Die wohl bekanntesten Steuern neben der klassischen Einkommenssteuer, die von allen natürlichen Personen zu entrichten ist, die ein Einkommen über einem bestimmten Grenzsteuersatz beziehen, sind die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftssteuer. Letztere sind der Regel nur von juristischen Personen zu entrichten.

Neben der klassischen Steuererklärung gibt es zudem noch eine sogenannte Steueranmeldung. Hier errechnet der Steuerpflichtige die zu entrichtende Steuer selbst. Die wichtigsten Beispiele für solch eine Anmeldung sind die Kapitalertragssteueranmeldung, die Lohnsteueranmeldung sowie die Umsatzsteueranmeldung. Personen, die nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, haben dennoch die Möglichkeit, diese einzureichen. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und wir auch Antragsveranlagung genannt. Die Einreichung einer Erklärung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Neben dem Einreichen eines ausgefüllten Papiervordrucks werden immer häufiger elektronische bzw. digitale Übermittlungswege bevorzugt.

Die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen sind je nach Art der zu entrichtenden Steuer unterschiedlich. Zudem können sich die Fristen einiger Erklärungen verlängern, wenn diese von einem Steuerberater erstellt werden. Bei all den Fristen sowie Pflichten kann es natürlich zu Verstößen kommen. Diese werden vom Fiskus je nach Tatbestand und Schwere unterschiedlich geahndet. Auf Abgaben, bei denen es lediglich zu einer kleinen Verspätung kommt, werden in der Regel Verspätungszuschläge erhoben. Jedoch sollte man bei verspäteten Abgaben prinzipiell Vorsicht walten lassen. Diese können nämlich im schlimmsten Fall ähnlich wie bei einer Nichtabgabe den Tatbestand einer Steuerhinterziehung auslösen. Der gleiche Tatbestand liegt dann vor, wenn eine Erklärung vorsätzlich mit falschen Angaben abgegeben wird, die somit zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt.

Beruhen falsche Angaben jedoch nicht auf Vorsätzlichkeit, sondern werden lediglich als leichtfertiges Handeln eingestuft, handelt es sich nicht um einen Straftatbestand, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die auch leichtfertige Steuerverkürzung genannt wird. Wenn versehentlich eine falsche Erklärung abgegeben wird und dies erkannt wird, sollte die jeweilige natürliche oder juristische Person dies dem Finanzamt daher unverzüglich anzeigen und berichtigen. Ganz gleich, wie lästig die meisten eine Steuererklärung auch finden mögen: Sie ist notwendig! Und wer weiß? Möglicherweise stellt sich ja heraus, dass man vom Fiskus ein wenig Geld zurückbekommt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Rita Wogener und Ute Mertens Steuerberater.